Hoffmueller GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten sowohl für den vorliegenden Auftrag, als auch für die zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Unseren Bedingungen widersprechende Vorschriften des Bestellers in den Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. sind für uns nur bindend, falls wir diese schriftlich anerkannt haben. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen bestehen.

2. Schriftform

Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

Unsere Angebote sind freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich.

4. Lieferfristen und -termine, Verzug, Unmöglichkeit

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder von uns zu vertretender nachträglicher Unmöglichkeiten sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts wegen Verzuges hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist - mindestens vierzehn Tage - zu setzen.

5. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen

Höhere Gewalt sowie unverschuldetes nachträgliches Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Störungen und den Umfang ihrer Wirksamkeit hinauszuschieben. Dauern die Ereignisse jedoch länger als 6 Wochen oder wird die von uns zu erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Preise

Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer.

7. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Werk nach unserem Ermessen, wenn eine besondere Versandart in der Bestellung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist.

8. Gewährleistung

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen sowie im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich vorzubringen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung beheben wir die Mängel durch Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Eine weitergehende Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit solche Schäden nicht auf der Abwesenheit ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen und die Zusicherung gerade das Risiko des eingetretenen Schadens beinhalten.
Werden seitens des Bestellers oder Dritter an von uns gelieferten Waren Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungen vorgenommen, so entfällt jegliche Mängelhaftung.

9. Zahlungen und Kreditwürdigkeit

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Formrichtigkeit oder für rechtzeitige Protesterhebung wird nicht übernommen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir - unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.
Unsere gesamten Forderungen werden sofort fällig, wenn der Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält, um einen Zahlungsaufschub nachsucht oder seine Zahlung einstellt. Darüberhinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und unsere Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung.
Im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne der §§947, 948 und 950BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir zur Sicherung unserer im vorstehenden Absatz genannten Ansprüche Miteigentum an der neuen Sache, das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Die Höhe des Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Der Besteller wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren.
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller auf Widerruf mit gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung, ist der Bestelle nicht berechtigt.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz Abtretungen einzuziehen. Wir werden diese Forderungen solange nicht selbst einziehen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherte Forderungen insgesamt um mehr als 20%, kann der Besteller insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Falls wir nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielen Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere verlorengegangenen Gewinn und Erstattung von Kosten, bleiben vorbehalten.

11. Haftungsausschluss über die Bedingungen hinaus

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche -, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Geltung nur des deutschen Rechts

Erfüllungsort ist Arnstadt.
Gerichtsstand ist für Rechtsgeschäfte mit Vollkaufleuten oder der öffentlichen Hand im Sinne §24 AGB-Gesetz und allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Erfurt ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge finden keine Anwendung.

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